Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Es handelt sich um einen Beschluss vom 28. April 2011 zum Aktenzeichen 1 BvR 1409/10
Die Regelung in der Satzung der VBL wurde als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
des Artikels 3 GG angesehen.
Die VBL hatte argumentiert, dass magels Abführung von Beiträgen während Zeiten
des Mutterschutzes kein Anspruch begründbar sei.
Die Anerkennung dieser Zeiten kann zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit
von 60 Monaten beitragen und dadurch erst den Rentenanspruch begründen.