Pensionskasse
Ist ein Versicherungsunternehmen mit besonderer Ausrichtung. Arbeitgeber zahlt Beiträge an das Unternehmen, aus dem im Leistungsfall die Beiträge an die Versicherten fließen. Pensionskassen unterliegen der Finanzaufsicht. Arbeitnehmer hat einen direkten Anspruch auf Leistung. Rechtsformen sind Aktiengesellschaft AG oder aber Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG. Die Arbeitnehmer sind hier aufgrund Satzung Mitglieder.