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Schwerbehinderung
Ich kümmere mich für Sie um
▪ Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter evtl. mit den Merkzeichen G, B, aG etc.
▪ Widerspruchsverfahren und Verschlimmerungsanträge
▪ Klageverfahren unter Einschaltung erfahrener und seriöser Gutachter
Schwerbehinderung bezeichnet eine Einschränkung köperlicher und/oder seelischer (psychosomatischer) Funktionen. Im Gesetz heisst es:
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Anerkennung als Schwerbehinderter hat regelmässig steuerrechtliche und rentenrechtliche sowie auch wirtschaftliche Vorteile. Es gibt in Deutschland etwa 7 (!) Millionen Schwerbehinderte.
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| Lorenzos Öl (19.02.2009) |
| Leistungskatalog der Krankenkassen Abgrenzung Arzneimittel - Lebensmittel |
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