Schwerbehinderung
Leistungen:
Schwerbehinderung ist in weiten Bereichen Voraussetzung für die Gewährung von Erleichterungen im Leben - egal ob als Rentner, Erwerbstätiger oder sonstige Person.
Es gibt vielfältige Leistungen wie Sonderparkgenehmigungen, Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr, Anspruch auf Begleitpersonen, Steuerermäßigungen, geringere Rentenabschläge usw. Ich berate Sie über die bestehenden Möglichkeiten.
Ich helfe Ihnen bei der Antragstellung - Ausfüllen der Formulare, gebe Hinweise zu medizinischen Fragestellungen und Bedingungen etc.
Verschlimmerungsanträge oder Antrag auf Gleichstellung (ab GdB 40) sind zu überlegen, wenn ein Grad der Behinderung ab 40 anerkannt worden ist.
Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung von Merkmalen wie aG, B, G etc.
Ich führe für Sie Widerspruchs- und Klageverfahren.