Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst im Wesentlichen die 12 Sozialgesetzbücher (SGB) wie das Recht der Schwerbehinderung (SGB IX), das Rentenrecht (SGB VI), das Unfallrecht (SGB VII), das Krankenversicherungsrecht (SGB V), das Recht der Pflegeversicherung (SGB XI) sowie das Arbeitslosenrecht (SGB III), die Grundsicherung und den weiten Bereich des SGB II, auch besser als Hartz IV bekannt.
Das Sozialrecht ist Ausdruck des Sozialstaatsprinzips des Grundgesetzes und damit ein grundrechtsgleiches Recht. Es unterliegt stark politischen Erwägungen und ist aus diesem Grunde extrem dynamisch, verändert sich fortlaufend.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Rentenrecht, BAföG, Unfallversicherung,
Krankenversicherung, Schwerbehindertenrecht.