Träger der Sozialversicherung unterliegen dem europäischen Vergaberecht
EuGH 11.6.2009 „Oymanns“ C 300/07
In dieser Entscheidung wurde die deutschen gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber zu qualifizieren sind und daher ab bestimmten Grenzwerten öffentliche Beschaffungsaufträge europaweit ausschreiben müssen. Diese Entscheidung dürfte mit aller Vorsicht nunmehr für sämtliche Träger der Sozialversicherung gelten.