Verfassungsbeschwerde gegen Nachhaltigkeitsfaktor
Gegen die ausgebliebene Rentenanpassung 2005 aufgrund des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden.
Dieser berücksichtigt die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Rentnern und versicherungspflichtig Beschäftigten.
Das BSG hat die Entkoppelung der Renten von der allgemeinen Lohnentwicklung nicht beanstandet.
Die Verfassungsbeschwerde läuft unter dem Aktenzeichen 1 BvR 79/09.
Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung, nach der eine Minderung der Renten bei rückläufiger Lohnentwicklung ausgeschlossen sein soll, stellt sich die Frage, wie der Nachhaltigkeitsfaktor nunmehr zu werten ist.