Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Aufgrund der Finanzkrise und der damit befürchteten Probleme (Stichwort: Rezession) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite angekündigt, das Kurzarbeitergeld von 12 auf 18 Monate zu verlängern. Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung und ist geregelt u.a. in §§ 3, 116 SGB III.