Versorgungswerke
Versorgungswerke sind Ersatzversicherungen in der Rentenversicherung für die freien Berufe wie Architekten, Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Rechtsanwälte.
In diesem Bereich ist wegen der demografischen Entwicklung viel in Bewegung.
Häufig geht es um rechtseingreifende neue Regelungen durch neue Satzungen, die häufig unzureichende Übergangsregelungen enthalten.
Neue mathematische Berechnungsformeln, niedrigere Renditen im Rahmen der Anlageformen (Stichwort: Finanzkrise), fehlerhafte Führung der Verwaltung von Vermögensmassen (hier lautet das Stichwort: Staatshaftung) verursachen Ausfälle, vermindern den Versorgungsanspruch.
Ferner sind Abschläge bei frühem Ruhestand, Kürzungen bei Verheirateten, Berufsunfähigkeitsregelungen (!) häufige Streitpunkte.
Hier betreue ich Sie insbesondere auch bei der Führung von Verfahren in den vorzeitigen Ruhestand aufgrund Beruf- oder Arbeitsunfähigkeit.