Verweisung einer Krankenpflegehelferin mit Ausbildung zum Facharbeiter für Krankenpflege (DDR) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 4 R 35/07
Im vorliegenden Berufungsverfahren ging es u.a. um die Frage, ob für eine in der ehemaligen DDR als Facharbeiter für Krankenpflege Qualifizierte ein Verweisungsberunf benannt werden muss.
Dies ist im Ergebnis verneint worden, da die letzte maßgebliche Tätigkeit der Klägerin nicht mindestens der Gruppe der Angelernten des oberen Bereichs zuzuordnen ist.