Volle Kassenbeiträge bei Direktversicherung
BSG B 12 KR 6/08 R
Rentenleistungen aus Direktversicherungen unterliegen der vollen Beitragslast der gesetzlichen Krankenversicherung. Entscheidend ist insoweit lediglich, dass der Arbeitgeber den entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Die Finanzierung spielt keine Rolle.