Ich bin in Bürogemeinschaft mit einem Notar und zwei Fachanwälten tätig. Die Zusammenarbeit in einer solchen spezialisierten Bürogemeinschaft hat für den Mandanten u.a. den Vorteil, nicht von "Haus zu Haus" eilen zu müssen, sondern umfassend qualifizierten Rechsrat zu erhalten.
Rechtsanwalt und Notar Ganschow berät Sie in allen notariellen Fragestellungen, wie z.B. Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Familien- und Grundstücksrecht (Kaufverträge, Eheverträge, Erbauseinandersetzung etc., Nachlässe, Vorsorgevollmacht).
Ferner verfüge ich bundesweit und international über Kontakte zu renommierten Kanzleien und Anwälten, an die ich Sie gerne weitervermittele.
Bitte fragen Sie mich, wenn Sie ein rechtliches Anliegen haben. Ich helfe Ihnen in jedem Fall weiter.
„EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES MITGLIEDSTAATS HERGESTELLT HAT, KANN EINE FINANZIELLE LEISTUNG IN ANSPRUCH NEHMEN, DIE DEN ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT ERLEICHTERN SOLL“